Der Zertifizierungsprozess

1. Antragstellung

Kontaktaufnahme mit der wissenschaftlichen Leitung der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsakademie mit dem Entwurf eines Weiterbildungskonzeptes

2. Antragsprüfung und Qualitätskontrolle

Prüfung der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsakademie, ob Unterstützung übernommen werden kann .

Die Qualitätskontrolle und -sicherung umfasst:

  • Genehmigung des Weiterbildungskonzeptes
  • Einsatz von qualifiziertem Lehrpersonal
  • Prüfung und Evaluierung der Unterrichtsmaterialien
  • Laufende Evaluierung der Vortragenden und der Inhalte

3. Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats

Für jeden Antrag wird ein Beirat eingerichtet:
4-6 Personen: 50% JKU-Angehörige, 50% leitende Personen eines Unternehmens der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche; Bestellung durch die wissenschaftliche Leitung.

Der wissenschaftliche Beirat erarbeitet Vorschläge zum gestellten Antrag auf Basis der Unterlagen und Auskünfte unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfes und der einzelnen Zielgruppen. Es werden Vorschläge für qualifizierte Vortragende erarbeitet.

4. Zertifizierung

Nach der Berichterstattung durch den Beirat entscheidet die wissenschaftliche Leitung über die Zertifizierung.

5. Rahmenbedingungen

Die organisatorische und administrative Durchführung und Finanzierung der Weiterbildungsaktivitäten erfolgt ausschließlich durch die antragstellende Institution.

Für die Antragsprüfung bis hin zu einer etwaigen Zertifizierung sind pauschal € 5.000,- zu entrichten. Für die laufende Begleitung werden € 50,- pro Zeugnis in Rechnung gestellt. Die Beträge werden auf ein Konto der JKU überwiesen.